Auch die Corona-Epidemie ändert nichts daran, dass Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet sind, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Bei Unterlassung drohen Strafen. Unnötig in Gefahr bringen muss sich bei den Hilfeleistungen aber niemand.
Jedoch ist es aktuell noch nicht ganz so einfach zu beantworten, was dabei wirklich gefährlich sein könnte.
“Es gilt generell die individuelle Abwägung, ob die Hilfeleistung zumutbar ist. Das ist individuell und situativ sehr unterschiedlich”, erläutert der Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE) Matthias Siegert-Paar. “Kommt ein kerngesunder 25-Jähriger zu einem verunfallten Jugendlichen, kann beispielsweise Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein”, nennt er ein Beispiel. “Ist der Helfende ein Mann Ende 70 mit multiplen Vorerkrankungen, sieht das unter Umständen anders aus”, so der Rechtsanwalt weiter.
Völlig unabhängig vom Alter gelte aber: Jeder Person sei es auf jeden Fall zuzumuten, etwa mit dem Handy den Rettungsdienst zu informieren. Zudem sollten Ersthelfer beim direkten Kontakt darauf achten, sich selbst und auch das Opfer so gut wie möglich zu schützen – etwa mit Einmalhandschuhen und nach Möglichkeiten einem Mund- und Nasenschutz. Außerdem sollte nach der Ersten Hilfe das gründliche Waschen der Hände oder besser noch eine Desinfektion erfolgen.
Außerdem rät Sören Heinze vom ACE dazu, die Rettungskräfte im Anschluss genau über die geleisteten Maßnahmen zu informieren. Und: “Sofern notwendig, begibt man sich selbst in ärztliche Obhut, um abzuklären, ob man sich mit dem Virus angesteckt haben könnte.”
Quelle: autozeitung.de