Du suchst noch einen guten Erste-Hilfe-Kurs für Deinen Führerschein?
Dann bist Du hier genau richtig! Hier findest Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs – egal welchen Führerschein Du machen möchtest. Dieser Kurs ist für alle Führerscheinklassen gültig, und für die Wiedererlangung der alten Klasse 3.
Und keine Angst: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein wird von unserem jungen, motivierten Team in angenehm-erfrischender Atmosphäre durchgeführt. Kein stundenlanges Blabla, keine totlangweiligen Monologe.
An nur einem Tag erlebst Du einen Kurs mit Kompetenz, Action, Spass und dem nötigen Aha-Effekt!
Der Führerschein Erste-Hilfe-Kurs – einfacher geht`s nirgendwo:
- Einfache Voranmeldung, freie Kurswahl: Für die Kurse kannst Du Dich ganz einfach online anmelden. Du suchst Dir den Erste-Hilfe-Kurs frei aus, wann Du Zeit und Lust hast.
- Kurse für alle Führerscheinklassen: Der Erste-Hilfe-Kurs ist gültig für wirklich alle Führerscheinklassen – vom Motorrad bis zum Sattelschlepper.
- Kurs-Termine am Wochenende: Die Kurse finden statt, wenn Du auch Zeit hast. Und in größeren Städten bieten wir auch Kurse unter der Woche an.
- Kurse an einem Tag: Für Dich ein minimaler Zeitaufwand auf dem Weg zum Führerschein
- Jede Menge Spass und Action: Graue Theorie und stundenlange Monologe gibt es woanders. Bei Jung Solutions findest Du ein junges, motiviertes Team und erfrischend-andere Kurse: Erste Hilfe – garantiert ohne Langeweile! Du wirst begeistert sein!
- Und: Ja, selbstverständlich sind unsere Kurse gesetzlich anerkannt (nach §19 FeV)(in Zusammenarbeit mit dem DRK), das heißt: Dein Erste-Hilfe-Schein gilt bundesweit, und wird anstandslos von Deiner Führerscheinstelle akzeptiert.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?
Die “Erste-Hilfe-Ausbildung” für den Führerschein findet an einem einzigen Tag statt. Genaue Kurszeit:
- Eintägiger Erste-Hilfe-Kurs
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Gesamtzeit: 7,5 Stunden inkl. Pausen
Warum benötige ich eigentlich einen Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein?
Den “Erste-Hilfe-Schein” benötigst Du zum einen für den Antrag von Deinem Führerschein. Es ist also eine der formalen Voraussetzungen für den Führerscheinantrag.
Zum anderen ist es durchaus sinnvoll, dass Du etwas von Erste Hilfe verstehst, wenn Du in Kürze mit Deinem eigenen Führerschein und Auto unterwegs bist.Hier findest Du weitere Informationen zur Fahrausbildung und Fahrprüfung (wikipedia).Seit dem 01.01.2016 ist es egal, welchen Führerschein Du machen möchtest: Für alle Führerscheinklassen gilt gleichermaßen der 7,5 stündige Erste-Hilfe-Kurs.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Gültigkeit?
Die “Erste-Hilfe-Schulung über 9 Unterrichtseinheiten”, die seit (offiziell) 01.01.2016 für alle Führerscheine verwendet werden kann, ist unbegrenzt gültig. Du kannst also einen einmal besuchten Erste-Hilfe-Kurs auch noch nach langer Zeit für den Führerscheinantrag verwenden (sofern Du den Kurs bei einer anerkannten Stelle besucht hast, und der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten ging). Es wird jedoch allgemein empfohlen, den Kurs alle 2 Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
Bis zum Jahre 2016 gab es den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen”, der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Der Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” war bis zur Novellierung des §19 FeV unbegrenzt gültig, d.h. man konnte eine einmal ausgestellte Kursbescheinigung auch noch nach 20 Jahren für einen Führerscheinantrag verwenden.
Mit der Novellierung der Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten FeV (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen nur noch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden darf, und zwar nur von Stellen, die zuvor über eine Anerkennung nach §68 FeV verfügten. Hierzu zählen nicht die Hilfsorganisationen.
Gültigkeit nach der Novellierung: Die bis Ende 2015 ausgestellten Kursbescheinigungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Häufige Fragen. Und dazugehörige Antworten.
Findet der Kurs auch wirklich statt?
Natürlich finden unsere Kurse garantiert statt. Sollte aus außergewöhlichen Gründen einmal ein Kurs ausfallen, und Du warst am Kursort, bekommst Du einen Nachlass auf die Kursgebühr. Versprochen!
Wie lange geht der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Der “Erste-Hilfe-Kurs” für den Führerschein geht insgesamt über einen Tag:
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Gesamtzeit: 7,5 Stunden inkl. Pausen
Gibt es auch Pausen?
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein soll keine Qual sein, sondern angenehm – und Spass machen. Deshalb sind schon allein gesetzlich regelmäßige Pausen vorgeschrieben. In Deinem Erste-Hilfe-Kurs ist mindestens alle 90 Minuten eine kurze Pause vorgesehen, sowie zur Kurshalbzeit eine kurze Mittagspause.
Wie kann ich mich für den Erste-Hilfe-Kurs anmelden?
Du kannst dich direkt online zum Erste-Hilfe-Kurs anmelden, hier findest du alle Kurse und Kursorte.
Ich habe meine Bescheinigung verloren. Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Ersatzbescheinigungen kannst Du ausschließlich hier beantragen.
Verspätung / Fehlzeiten
Komme bitte rechtzeitig zum Kurs, je nach ausgeschriebener Kurszeit. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen unsere Ausbilder Dich nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
Was muss ich zum Kurs mitbringen?
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass). (Wir dürfen nicht akzeptieren: z.B. Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.)
- Dein Online-Ticket, das du bei der Anmeldung per E-Mail erhalten hast
- Wenn Du nicht online bezahlt hast: Die Kursgebühr in bar
- Ggf. für die Mittagspause: Etwas Kleingeld für Getränke und Essen
Stundenlange Monologe oder Praxis?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Schwerpunkt unserer Kurse liegt auf dem Training. Alle Kursteilnehmer nehmen daran teil. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Dir keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß Du selbst und der Trainer von Deinen Kompetenzen überzeugt bist. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.